DS-Fotobox | Daniel Schwarz | Goethestr. 7, 64390 Erzhausen | www.ds-fotobox.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DS-Fotostyle – Fotobox-Vermietung & Event-Service
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fotoboxen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen (Lieferung, Aufbau, persönliche Betreuung, digitale Bildlieferung), die zwischen
Daniel Schwarz – DS-Fotostyle / DS-Fotobox
Goethestr. 7, 64390 Erzhausen
Website: www.ds-fotobox.de
E-Mail: [email protected] (ausschließlich für allgemeine Anfragen; nicht für Angebotsanfragen)
(nachfolgend "Vermieter")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Mieter") geschlossen werden.
(2) Der Vermieter bietet seine Leistungen sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an. Soweit diese AGB nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterscheiden, gelten die Regelungen für beide gleichermaßen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Vermieter erbringt folgende Leistungen, sofern diese vertraglich vereinbart wurden:
• Lieferung und fachgerechter Aufbau der Fotobox am vereinbarten Veranstaltungsort
• Persönliche Betreuung durch einen Mitarbeiter des Vermieters während der Veranstaltung (optional zubuchbar)
• Bereitstellung von Requisiten, Hintergründen und Druckmaterialien gemäß Angebot
• Sofortdruck von Fotos (sofern im Angebot enthalten)
• Erstellung einer digitalen Online-Galerie mit allen aufgenommenen Fotos nach der Veranstaltung
• Abbau und Rücktransport der Fotobox nach Veranstaltungsende durch den Vermieter
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich verbindlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Eine Selbstabholung der Fotobox durch den Mieter ist ausgeschlossen.
(3) Der Vermieter behält sich vor, technisch gleichwertige Ersatzgeräte einzusetzen, sofern das ursprünglich vorgesehene Gerät aus technischen Gründen nicht verfügbar ist. Der Mieter wird hierüber so früh wie möglich informiert.
§ 3 Online-Galerie und digitale Bildlieferung
(1) Nach Abschluss der Veranstaltung erstellt der Vermieter eine digitale Online-Galerie mit allen während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos. Der Zugangslink zur Galerie wird dem Mieter zusammen mit der Rechnung übermittelt.
(2) Der Galerie-Link ist ab Versanddatum für einen Zeitraum von drei (3) Monaten gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können alle Bilder heruntergeladen, geteilt oder anderweitig genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Vermieter vor, die Galerie zu deaktivieren; eine Verlängerung ist nicht garantiert.
(3) Die Weitergabe des Galerie-Links sowie die Verteilung der Fotos an Veranstaltungsgäste liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Verpflichtung zur direkten Benachrichtigung einzelner Veranstaltungsteilnehmer.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass bei der Weitergabe des Links die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere, dass nur Personen Zugang erhalten, die ihr Einverständnis zur Erstellung und Nutzung der Fotos gegeben haben.
§ 4 Vertragsschluss und Anfragen
(1) Anfragen des Mieters – gleich ob per E-Mail, Telefon, Website-Formular oder auf sonstigem Wege – stellen kein verbindliches Angebot dar und begründen keinerlei Verpflichtung auf Seiten des Vermieters. Insbesondere löst eine Anfrage weder eine Reservierung des Wunschtermins noch einen Anspruch auf Vertragsschluss aus.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:
• die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters per E-Mail oder Post, oder
• die schriftliche Annahme eines vom Vermieter unterbreiteten Angebots durch den Mieter innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist.
(3) Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrag.
(2) Die Zahlung des Gesamtbetrags erfolgt wahlweise:
• in bar vor Ort beim Abbau der Fotobox am Ende der Veranstaltung, oder
• per Banküberweisung auf das im Angebot angegebene Konto gemäß der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist.
(3) Sofern eine Anzahlung zur Terminreservierung vereinbart wurde, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung zu leisten. Die Anzahlungshöhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(4) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Da der Vermieter als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG handelt, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(5) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
6.1 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Vertrag schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
• Stornierung mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei (geleistete Anzahlung wird erstattet)
• Stornierung 30 bis 59 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des Gesamtbetrags
• Stornierung 14 bis 29 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags
• Stornierung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des Gesamtbetrags
• Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Rücktritt durch den Vermieter
(3) Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• der Mieter trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät,
• höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände (z.B. Unfall oder schwere Erkrankung des Vermieters oder Betreuungspersonals, Naturkatastrophen) die Leistungserbringung unmöglich machen.
(4) Im Falle des Rücktritts durch den Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Bei Verträgen, die eine Dienstleistung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum betreffen (z.B. Veranstaltungen), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Buchungen termingebunden sind und daher unter diese Ausnahme fallen.
(3) Sollte im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht bestehen, kann dieses durch eine eindeutige Erklärung (z.B. per E-Mail an [email protected]) innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ausgeübt werden.
§ 8 Pflichten des Mieters
8.1 Aufstellort und Infrastruktur
(1) Der Mieter verpflichtet sich, folgende Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Fotobox sicherzustellen:
• Geeigneter Aufstellort: ebener Untergrund, Mindestfläche ca. 3 x 3 Meter, Deckenhöhe mind. 2,20 m, ausreichende Beleuchtung.
• Stromversorgung: Eine zugängliche 220–240 V Haushaltssteckdose in unmittelbarer Nähe des Aufstellorts.
• Ermöglichung des vereinbarten Aufbau- und Abbauzeitraums sowie Erteilung aller erforderlichen Zugangsberechtigungen für das Personal des Vermieters.
• Unverzügliche Information des Vermieters bei Änderungen des Veranstaltungsorts, des Termins oder sonstiger vertragsrelevanter Umstände.
8.2 Nutzung ausschließlich im Innenbereich
(2) Die Fotobox ist ausschließlich für den Einsatz in geschlossenen Innenräumen konzipiert. Ein Aufstellen im Außenbereich ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere aufgrund:
• der Empfindlichkeit des Equipments gegenüber Witterungseinflüssen (Regen, Feuchtigkeit, Wind, Temperaturschwankungen),
• der eingeschränkten Bildqualität durch wechselnde Lichtverhältnisse im Außenbereich,
• des Umstands, dass die Fotobox in der Regel über Nacht am Veranstaltungsort verbleibt und dabei besonderen Schutz benötigt.
Sollte der Mieter die Fotobox eigenmächtig im Außenbereich aufstellen oder aufstellen lassen, haftet er vollumfänglich für alle daraus entstehenden Schäden.
8.3 Umgang mit dem Equipment
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox und das gesamte mitgebrachte Zubehör (inkl. Drucker, Requisiten, Kabel, Stative etc.) pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Insbesondere gilt:
• Das Abstellen von Getränken, Speisen oder sonstigen Flüssigkeiten auf oder in unmittelbarer Nähe der Fotobox und des Zubehörs ist strengstens untersagt. Dies gilt auch dann, wenn bauliche Gegebenheiten (z.B. ein Schrank für den Drucker) dies scheinbar ermöglichen würden.
• Die Fotobox und das gesamte Equipment darf weder durch den Mieter noch durch Gäste oder Dritte bewegt, umgestellt, verrückt oder transportiert werden. Jegliche Veränderung des Aufstellorts obliegt ausschließlich dem Vermieter oder seinen Beauftragten.
• Veranstaltungsgäste dürfen die Fotobox nur bestimmungsgemäß nutzen. Unsachgemäße Bedienung ist zu unterbinden.
(4) Minderjährige Personen unter 18 Jahren dürfen die Fotobox nur unter Aufsicht einer volljährigen Person nutzen. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass diese Regelung umgesetzt wird.
8.4 Betreuungspersonal
(5) Sofern eine persönliche Betreuung durch einen Mitarbeiter des Vermieters gebucht wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Betreuungspersonal während der gesamten Anwesenheitsdauer mit Speisen und Getränken angemessen zu versorgen. Die Berechnung der Betreuungsleistung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. Anwesenheitsdauer gemäß Angebot.
§ 9 Haftung
9.1 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Der Vermieter haftet nicht für technische Ausfälle, die auf Stromausfall, externe Netzwerkstörungen, Überspannungen oder sonstige nicht vom Vermieter zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind.
9.2 Haftung des Mieters
(4) Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden an der Fotobox, dem Drucker und dem gesamten mitgebrachten Equipment sowie Zubehör (Requisiten, Kabel, Stative, Hintergründe etc.), die während der Mietzeit entstehen – unabhängig davon, ob diese durch den Mieter selbst, durch Veranstaltungsgäste, durch Dritte oder durch die Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden. Als Haftungsmaßstab gilt der Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder zerstörten Equipments zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
(5) Dies gilt ausdrücklich auch für Schäden durch Flüssigkeiten (z.B. umgekippte Getränke), Stürze des Equipments infolge eigenmächtiger Umstellungen sowie Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung.
(6) Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich, für die Veranstaltung über eine Privathaftpflicht- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden am gemieteten Equipment abdeckt.
(7) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Fotobox beruhen.
§ 10 Datenschutz und Bildrechte
(1) Durch die Nutzung der Fotobox werden Lichtbilder von den Veranstaltungsgästen erstellt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die die Fotobox nutzen, über die Bilderfassung informiert sind und ihr Einverständnis erteilt haben.
(2) Die erstellten Fotos werden ausschließlich dem Mieter über die Online-Galerie zur Verfügung gestellt (vgl. § 3). Der Vermieter speichert die Bilder für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach der Veranstaltung als Sicherungskopie.
(3) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß den Vorgaben der DSGVO. Details entnehmen Sie der separaten Datenschutzerklärung unter www.ds-fotobox.de.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, ausgewählte Beispielfotos ohne erkennbare Personen zu Marketingzwecken (z.B. Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Mieter dem nicht ausdrücklich widerspricht. Fotos mit erkennbaren Personen werden ausschließlich mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung verwendet.
§ 11 Nutzungsbeschränkung Außenbereich (Ergänzung)
Zur Klarstellung wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen: Die Fotobox ist ausschließlich für den Betrieb in geschlossenen, überdachten Räumen vorgesehen. Jeder Einsatz im Freien – auch unter Überdachungen, Pavillons, Zelten oder ähnlichen Konstruktionen – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden und Folgekosten vollumfänglich.
§ 12 Streitschlichtung und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese für den Verbraucher günstigere Regelungen enthalten.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Darmstadt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.ds-fotobox.de Impressum abrufbar und wird dem Mieter auf Anfrage zugesandt.